
Welche Kriterien in die Bonitätsprüfung für einen Kredit mit einfliessen und welche Abklärungen Sie selber vornehmen können, um unnötige Ablehnungen zu vermeiden.
Bei jeder Kreditvergabe wird der Antragsteller einer Bonitätsprüfung unterzogen. Diese Bonitätsprüfung findet bei Kreditkarte, Leasing oder auch Kredit in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages statt.
Die Bonitätsprüfung hat zwei Ziele: Einzuschätzen, ob der Kreditnehmer die finanzielle Verpflichtung tragen kann (Kreditfähigkeit) und ob er dieser Verpflichtung auch nachkommen wird (Kreditwürdigkeit).
Ob Sie einen Kredit erhalten – und je nach Anbieter auch die Festlegung des angebotenen Zinses – wird vom Resultat der Bonitätsprüfung beeinflusst. Denn mit höheren Zinsen sichert sich der Kreditgeber unter anderem gegen Ausfallrisiken ab.

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Kostenlos und unverbindlich: die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Kredit

1. Unverbindlich anfragen
Formular ausfüllen: Unsere Kreditexperten prüfen Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich.
2. Kreditofferte prüfen
Nur in Absprache mit Ihnen reichen wir einen Antrag beim Kreditgeber ein. Die Offerte besprechen wir mit Ihnen – die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.
3. Vertrag unterzeichnen und Kredit erhalten
Nach Unterschrift auf dem Kreditvertrag beginnt das 14-tägige Widerrufsrecht. Danach wird Ihnen der Kreditbetrag auf Ihr Konto überwiesen.Die Bonität einer Person spiegelt wider, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ihren finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen kann und wird. Dabei werden sowohl die wirtschaftliche Situation als auch die vermutete Zahlungswilligkeit der Person betrachtet. Banken und Kreditgeber prüfen deshalb Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit ihrer Kundinnen und Kunden. Bei Konsumkrediten ist die Prüfung der Kreditfähigkeit zudem gesetzlich vorgeschrieben und muss definierten Regeln folgen.
Die Kreditfähigkeit bewertet, ob der Kreditnehmer finanziell in der Lage ist, den beantragten Kredit zurückzubezahlen. Dafür wird die Einnahmen- und Ausgabensituation geprüft.
Die Kreditfähigkeit für Konsumkredite schreibt vor, dass der Kreditnehmer den geliehenen Betrag in maximal 36 Monaten vollständig zurückbezahlen können muss. Um dies zu prüfen, muss das sogenannte «frei verfügbare Einkommen» berechnet werden. Die monatliche Verpflichtung für einen Kredit darf diesen Betrag nicht übersteigen.
Die Richtlinien für diese Berechnung folgen dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sowie kantonalen Richtlinien.
Jeder Kreditgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese Budgetberechnung durchzuführen und die Berechnung im Kreditvertrag aufzuführen.
Bei Krediten nach Konsumkreditgesetz (KKG) ist der Kreditgeber verpflichtet, die Daten der IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) abzufragen. Diese enthält die aktuellen Verpflichtungen aus Krediten, Leasings und Kreditkarten und ist für die Budgetberechnung zentral und dient der Vermeidung der Überschuldung.
Diese Daten müssen von Kreditgebern an die IKO gemeldet werden:
Bei Konsumkrediten ist die Prüfung der Kreditfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Sie innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen können, während Kreditgeber auch Ihr Budget prüfen, um ihre eigenen Interessen zu schützen.
Die Kreditgeber entscheiden auf Basis der vollständigen Bonitätsprüfung, also Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit, und aufgrund einer internen Risikobewertung, ob und zu welchem Zins sie einen Kredit vergeben.
Was heisst das für Sie als Kreditnehmer:
Mit der Einschätzung der Kreditwürdigkeit wird geprüft, wie wahrscheinlich Sie als Kreditnehmer Ihren Verpflichtungen nachkommen werden, also den Kredit pünktlich zurückzahlen. Während die Kreditfähigkeit eine finanzielle Berechnung ist, stützt die Kreditwürdigkeit auch auf Daten aus der Vergangenheit und ist eine Interpretationsfrage.
In die Bonitätsprüfung fliessen mit ein:
Die wichtigsten Quellen für diese Informationen sind bei der Kreditvergabe einerseits Wirtschaftsauskunfteien und andererseits die ZEK. Die ZEK enthält neben Informationen zu laufenden finanziellen Verpflichtungen nämlich auch Daten über das Zahlungsverhalten bei Krediten, Leasing und Kreditkarten in der Vergangenheit – sowohl negative als auch positive Meldungen – sowie Informationen zu Krediten, die nicht unter das KKG fallen.
Weiter können Daten der Einwohnerkontrolle oder des Betreibungsamts in die Prüfung einfliessen.
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