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Bonitätsprüfung beim Kredit

Welche Kriterien in die Bonitätsprüfung für einen Kredit mit einfliessen und welche Abklärungen Sie selber vornehmen können, um unnötige Ablehnungen zu vermeiden.

Zweck der Bonitätsprüfung

Bei jeder Kreditvergabe wird der Antragsteller einer Bonitätsprüfung unterzogen. Diese Bonitätsprüfung findet bei Kreditkarte, Leasing oder auch Kredit in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages statt.

Die Bonitätsprüfung hat zwei Ziele: Einzuschätzen, ob der Kreditnehmer die finanzielle Verpflichtung tragen kann (Kreditfähigkeit) und ob er dieser Verpflichtung auch nachkommen wird (Kreditwürdigkeit).

Ob Sie einen Kredit erhalten – und je nach Anbieter auch die Festlegung des angebotenen Zinses – wird vom Resultat der Bonitätsprüfung beeinflusst. Denn mit höheren Zinsen sichert sich der Kreditgeber unter anderem gegen Ausfallrisiken ab.

Bestandteile der Bonität im Kreditprozess

Die Bonität einer Person spiegelt wider, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ihren finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen kann und wird. Dabei werden sowohl die wirtschaftliche Situation als auch die vermutete Zahlungswilligkeit der Person betrachtet. Banken und Kreditgeber prüfen deshalb Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit ihrer Kundinnen und Kunden. Bei Konsumkrediten ist die Prüfung der Kreditfähigkeit zudem gesetzlich vorgeschrieben und muss definierten Regeln folgen.

Kreditfähigkeit: Können Sie bezahlen?

Die Kreditfähigkeit bewertet, ob der Kreditnehmer finanziell in der Lage ist, den beantragten Kredit zurückzubezahlen. Dafür wird die Einnahmen- und Ausgabensituation geprüft.

Die Kreditfähigkeit für Konsumkredite schreibt vor, dass der Kreditnehmer den geliehenen Betrag in maximal 36 Monaten vollständig zurückbezahlen können muss. Um dies zu prüfen, muss das sogenannte «frei verfügbare Einkommen» berechnet werden. Die monatliche Verpflichtung für einen Kredit darf diesen Betrag nicht übersteigen.

Die Richtlinien für diese Berechnung folgen dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sowie kantonalen Richtlinien.

Jeder Kreditgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese Budgetberechnung durchzuführen und die Berechnung im Kreditvertrag aufzuführen.

Bei Krediten nach Konsumkreditgesetz (KKG) ist der Kreditgeber verpflichtet, die Daten der IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) abzufragen. Diese enthält die aktuellen Verpflichtungen aus Krediten, Leasings und Kreditkarten und ist für die Budgetberechnung zentral und dient der Vermeidung der Überschuldung.

Diese Daten müssen von Kreditgebern an die IKO gemeldet werden:

  • Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum des Kreditnehmers
  • Die Kreditart
  • Vertragsbeginn und Vertragsende
  • Die Anzahl Raten
  • Der Bruttobetrag des Kredits (inklusive effektivem Jahreszins und allfälliger weiterer Kosten)
  • Höhe der monatlichen Raten
  • Sowie Zahlungsausstände, sobald diese 10% des Netto-Kreditbetrages erreichen.

Kreditwürdigkeit: Werden Sie bezahlen?

Mit der Einschätzung der Kreditwürdigkeit wird geprüft, wie wahrscheinlich Sie als Kreditnehmer Ihren Verpflichtungen nachkommen werden, also den Kredit pünktlich zurückzahlen. Während die Kreditfähigkeit eine finanzielle Berechnung ist, stützt die Kreditwürdigkeit auch auf Daten aus der Vergangenheit und ist eine Interpretationsfrage.

In die Bonitätsprüfung fliessen mit ein:

  • negative Ereignisse wie Mahnungen, Betreibungen oder Inkassomassnahmen
  • Das registrierte Zahlungsverhalten
  • Merkmale wie Wohnort oder Wohnortwechsel, Arbeitsplatzwechsel
  • soziodemografische Daten

Die wichtigsten Quellen für diese Informationen sind bei der Kreditvergabe einerseits Wirtschaftsauskunfteien und andererseits die ZEK. Die ZEK enthält neben Informationen zu laufenden finanziellen Verpflichtungen nämlich auch Daten über das Zahlungsverhalten bei Krediten, Leasing und Kreditkarten in der Vergangenheit – sowohl negative als auch positive Meldungen – sowie Informationen zu Krediten, die nicht unter das KKG fallen.

Weiter können Daten der Einwohnerkontrolle oder des Betreibungsamts in die Prüfung einfliessen.

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Einfluss der Bonitätsprüfung

Bei Konsumkrediten ist die Prüfung der Kreditfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Sie innerhalb von 36 Monaten zurückzahlen können, während Kreditgeber auch Ihr Budget prüfen, um ihre eigenen Interessen zu schützen.

Die Kreditgeber entscheiden auf Basis der vollständigen Bonitätsprüfung, also Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit, und aufgrund einer internen Risikobewertung, ob und zu welchem Zins sie einen Kredit vergeben.

Was heisst das für Sie als Kreditnehmer:

  • Es gibt in der Schweiz keine Kreditvergabe ohne Bonitätsprüfung.
  • Wer einen Kredit aufnimmt, muss in der Lage sein, diesen in 36 Monaten mit dem frei verfügbaren Einkommen zurückzubezahlen. Dies gilt auch, wenn eine längere Laufzeit vereinbart wird.
  • Bonitätsdaten, die Kreditgeber von Wirtschaftsauskunfteien beziehen, werden unterschiedlich interpretiert.
  • Die Risikokriterien der Anbieter sind zum Schutz vor Betrug nur teilweise öffentlich. Sie sind komplex, unterscheiden sich je nach Kreditgeber und verändern sich über die Zeit.
  • Sie können als Kreditnehmer also kaum einschätzen, ob und bei welchem Anbieter Sie einen Kredit erhalten.
  • Der angebotene Zins hängt mit der Bonitätsprüfung zusammen: Allgemein gilt, dass sich die Bewertung des Ausfallrisikos in der Höhe des Zinses spiegelt. Die erste Frage muss also sein, ob Sie einen Kredit erhalten, die zweite ob der gewünschte Betrag möglich ist und dritte, zu welchen Konditionen (Zins und Laufzeit).
  • Wird Ihr Kreditantrag abgelehnt, erfahren Sie den Grund dafür normalerweise nicht.
  • Eine Ablehnung wird in der Zentralstelle für Kreditinformation sichtbar und bleibt zwei Jahre für die ZEK-Vereinsmitglieder (Kreditgeber, Leasinggeber, Kreditkartenanbieter) sichtbar. Dies kann sich (je nach Ablehnungsgrund und Anzahl der Ablehnungen) negativ auf künftige Kreditanträge auswirken.

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