
Die Bonität bewertet die Zahlungswürdigkeit eines Konsumenten. Diese wird vor dem Abschluss von Verträgen, Bewilligung von Krediten oder auch beim Online-Shopping geprüft, um das Ausfallrisiko zu bewerten. Um eine Bonitätsbewertung zu ermöglichen, werden Daten erhoben und gespeichert.
Privatpersonen haben keinen Zugriff auf die Bonitätsdaten Dritter. Für den Zugriff auf Bonitätsdaten ist eine vertragliche Vereinbarung mit einer Wirtschaftsauskunftei notwendig.
Für die Abfrage von Bonitätsdaten verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes und muss zudem für jede Abfrage einen Interessennachweis vorlegen können.
Dieser Interessennachweis besteht aus der Einwilligung des Kunden: Eine Bestellung, eine Vertragsofferte oder häufig die Übermittlung eines Formulars besteht.
Ganz einfach ausgedrückt, hat jede Firma die eine vertragliche Bindung an einen Kunden oder eine Kundin eingeht und damit ein finanzielles Risiko trägt, ein mögliches Interesse an der Prüfung von Bonitätsdaten.
In unserem Alltag begegnet uns dies regelmässig:
Die Einwilligung für das Abfragen der Bonitätsdaten wird dabei in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden eingeholt.
Sie haben gemäss Datenschutzgesetz ein Recht auf Selbstauskunft von über Sie gespeicherten Daten. Dies gilt entsprechend auch für Bonitätsdaten bei Auskunfteien. Einmal jährlich können Sie diese kostenlos abfragen.
Wichtig zu beachten: Die Interpretation dieser Daten obliegt der Firma, die Daten abfragt. Je nach Nutzungszweck werden diese gespeicherten Daten also unterschiedlich bewertet.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die eigenen Daten zu prüfen, denn diese haben Einfluss im Alltag und beim Abschluss von Geschäften. Trotz der Aufsicht durch den EDÖB und die laufende Prüfung und Aktualisierung von Daten können Sie zudem nur durch diese Abfrage sicherstellen, dass Ihnen nur korrekte Informationen zugeordnet werden.
Die Selbstauskunft können Sie bei der jeweiligen Firma direkt anfragen:
Sollten Sie nach einer Abfrage Ihrer eigenen Bonitätsdaten Fehler feststellen, können Sie schriftlich mit entsprechendem Nachweis eine Berichtigung von falschen Daten oder eine Löschung verlangen.
Wenn Sie durch einen fehlenden Bonitätseintrag Nachteile erleben, können Sie sich umgekehrt auch selber bei den Auskunfteien anzumelden.
Der wichtigste Indikator für die Bewertung der Bonität von Privatpersonen sind Zahlungsdaten.
Dazu zählen:
Zusätzlich wird bei diesen Arten von Zahlungsinformationen der Zeitpunkt, die Summe und der Status (bezahlt / offen / Verlust) gespeichert.
Um diese Daten verlässlich einer Person zuordnen zu können, sind diese Daten mit Identitätsdaten verknüpft. Bei privaten Personen sind dies in der Regel, sofern vorhanden, Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie der Wohnort.
Die Wirtschaftsauskunfteien berechnen auf Basis der gespeicherten Daten einen sogenannten Credit Score oder auch ein Credit Rating. Jede Auskunftei setzt eine eigene Skala ein.
Wie erwähnt werden die Bonitätsdaten von verschiedenen Firmen unterschiedlich bewertet.
Bei Krediten werden vor allem offene Forderungen sowie negative Zahlungserfahrungen berücksichtigt, die in den Auskunfteien verfügbar sind. Der eigentliche Score wird von gewissen Kredit-Anbietern bei der Entscheidung für die Kreditvergabe oder auch die Festlegung des Zinssatzes berücksichtigt.
Die Bewertung des Credit Scores oder des Credit Ratings variiert also je nach Kreditanbieter. Bei einer Kreditvergabe werden zudem Bonitätsdaten aus anderen Quellen, insbesondere der ZEK und der IKO, berücksichtigt.
Ihre Bonität spiegelt Ihre gesammelten Zahlungserfahrungen und weitere demografische Merkmale. Ganz einfach ausgedrückt: je öfter negative Zahlungserfahrungen registriert wurden und je gravierender diese sind, desto stärker wirkt sich dies auf Ihre Bonität aus.
Einzelne Mahnungen, sofern die Beträge anschliessend bezahlt wurden, führen beispielsweise nicht zwingend zu einer schlechten Bonität. Wichtig ist auch, wie lange diese Vorkommnisse zurückliegen.
Die Anbieter von Bonitätsdaten (die Wirtschaftsauskunfteien) wenden unterschiedliche Scores und Skalen an. Zudem liegt die Interpretation der Bonitätsdaten nicht bei den Auskunfteien, sondern bei den Vertragspartnern.
Die Bewertung, was eine gute Bonität ist, hängt also stark von den Umständen, vom Einsatzzweck und von der Firma ab mit der Sie einen Vertrag abschliessen wollen und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
Die wichtigsten Stellen für Bonitätsdaten sind die sogenannten Wirtschaftsauskunfteien. Diese kombinieren Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie beispielsweise Handelsamtsblatt-Veröffentlichungen oder dem Handelsregister, um Firmenbeziehungen darzustellen. Nicht alle Datenquellen sind auf die Schweiz begrenzt: Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche bzw. Sanktionen aus solchen Ereignissen werden bspw. auch aus internationalen Quellen geprüft.
Viel wichtiger für die meisten Menschen aber: Informationen zu Zahlungserfahrungen stammen von Firmen, die mit den Auskunfteien zusammenarbeiten. Diese fragen Daten von Kunden ab, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und reichern im Gegenzug das Bonitätsprofil mit eigenen Daten an.
Das Unternehmen, welches Daten abfragen will, muss dabei nicht zwingend in der Schweiz ansässig sein: beispielsweise ist die Bestellung von Waren im Ausland heutzutage gang und gäbe. Bestellen Sie in einem Online-Shop in Deutschland Waren auf Rechnung, wird diese Firma sehr wahrscheinlich mittels Bonitätsdaten entscheiden, ob Ihnen der Kauf auf Rechnung gewährt wird. Der Zugriff ist aber ausschliesslich ausländischen Firmen im europäischen Datenschutzraum möglich, die sich genau wie lokale Unternehmen zur Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes verpflichten müssen.
Die vier wichtigsten Schweizer Wirtschaftsauskunfteien, die (auch) Daten zu Privatpersonen speichern, sind:
Genau wie europäische Firmen auf Daten dieser Firmen zugreifen können, prüfen Schweizerische Unternehmen – jeweils unter Voraussetzung des berechtigten Interesses – je nach Ausgangslage auch europäische Datenbanken. So kommt es bei Krediten vor, dass im Rahmen der Bonitätsprüfung Daten der deutschen Schufa angefordert werden, wenn über den Kreditnehmer in der Schweiz nicht ausreichend Bonitätsdaten verfügbar sind um eine Risikoprüfung durchzuführen. Zentral für die Bonitätsprüfung bei der Kreditaufnahme ist zudem die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation).
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