
Kreditraten können durch eine Versicherung abgesichert werden. In genau definierten Fällen übernimmt die Versicherung die Raten des Kreditnehmers. Welche Unterschiede es gibt und die wichtigsten Informationen zur Kreditversicherung erfahren Sie hier.

Es gibt vier zentrale Ereignisse, für die eine Kreditversicherung abgeschlossen wird:
Für Unfall, Krankheit und unverschuldete Arbeitslosigkeit ist die Versicherung bei den Anbietern freiwillig und erfordert eine zusätzliche Prämie zur Monatsrate.
Vor jedem Versicherungsabschluss sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen. Hier einige relevante Punkte:
Die Kreditversicherung greift nicht immer ab dem ersten Tag der Kreditauszahlung (Karenzfrist). Bei einem Stellenwechsel beginnt ebenfalls eine Karenzfrist, während der kein Schutz besteht. Die Wartefrist ist der Zeitraum nach Eintritt eines Versicherungsfalls, bis die Deckung beginnt. Sind die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegten Fristen abgelaufen, regeln diese detailliert die Kostenübernahme und mögliche Ausschlüsse.
Die Deckung wird pro Ereignis definiert:
Die Übernahme variiert – eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wird anders behandelt als eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit. Lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen genau durch.
Wie bei jeder Versicherung gibt es Fälle, in denen keine Leistung erbracht wird. Prüfen Sie dies in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Karenzfrist und Wartefrist – was ist der Unterschied?
Die Karenzfrist ist die Zeit, bis der Versicherungsschutz beginnt. Tritt ein Ereignis ein, gilt zusätzlich eine Wartefrist, das heisst, die Deckung startet nicht sofort mit dem Schadenfall.
Vor Abschluss einer Kreditversicherung findet nicht zwingend eine Prüfung statt.
Zusammengefasst: es findet keine separate Gesundheitsprüfung statt. Ein Antrag auf Versicherung kann aber im Falle einer Prüfung vor der Versicherungsdauer abgelehnt werden. Führt ein bestehendes und bekanntes gesundheitliches Problem zu Ausfällen, wird der Versicherer die Leistung nicht erbringen.
Ist der Kredit vollständig zurückbezahlt, endet die Versicherung automatisch – egal ob dies gemäss Plan oder durch Sonderzahlungen, die in der Schweiz jederzeit möglich sind, früher geschieht.
Auch bei Problemen, die zur vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kreditgeber führen, wird die Versicherung gemeinsam mit dem Kreditvertrag beendet. Dies kann im Falle von grobem Zahlungsverzug und Vertragsauflösung durch den Kreditgeber oder beispielsweise bei einem Privatkonkurs der Fall sein.
Da die Kreditversicherung freiwillig ist, können Sie sie während der Kreditlaufzeit kündigen. Die Kündigungsbedingungen (Zeitpunkt und Form, z. B. schriftlich) sind in den AVB geregelt. Als Kreditnehmer schliessen Sie die Versicherung über die Bank ab, daher muss die Kündigung an den Kreditgeber gerichtet werden, der sie an den Versicherer weiterleitet. Weitere Gründe für ein Ende der Versicherung sind z. B. ein Stellenantritt im Ausland oder das Erreichen der maximalen Leistungen gemäss Vertrag.
Sofern keine Ausschlussgründe wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit vorliegen, ist ein nachträglicher Abschluss grundsätzlich möglich. Die Handhabung variiert jedoch je nach Anbieter. Wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um die Versicherung für bestehende oder künftige Kreditverträge.
Das Versicherungsangebot unterscheidet sich je nach Anbieter. Manche bieten keine Versicherung an oder decken nicht alle Schadenarten ab. In Partnerschaft mit AXA Versicherungen bieten wir eine Lösung, die nicht direkt an den Kreditvertrag gebunden ist.
Eine Kreditabsicherung ist – wie jedes Versicherungsprodukt – komplex und detailliert geregelt. Da beim Kreditantrag primär entscheidend ist, ob Sie einen Kredit erhalten und erst sekundär, bei welchem Anbieter, haben Sie keine Wahl des Versicherers.
Die Entscheidung für oder gegen eine Kreditversicherung hängt von Ihrem persönlichen Risikoempfinden ab. Bei Krankheit, Unfall oder unerwarteter Arbeitslosigkeit können – je nach finanzieller Lage und Fixkosten – Einkommenseinbussen die Ratenzahlung erschweren oder unmöglich machen.
Gerne beraten wir Sie nach Ihrer unverbindlichen Kreditanfrage auch zum Thema Kreditversicherung, wenn Sie dazu weitere Fragen haben.

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