
Infos zu Konsumkreditgesetz, ZEK, IKO und Antrag – starten Sie Ihre unverbindliche Anfrage.
Kostenlos und unverbindlich: die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Kredit

1. Unverbindlich anfragen
Formular ausfüllen: Unsere Kreditexperten prüfen Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich.
2. Kreditofferte prüfen
Nur in Absprache mit Ihnen reichen wir einen Antrag beim Kreditgeber ein. Die Offerte besprechen wir mit Ihnen – die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.
3. Vertrag unterzeichnen und Kredit erhalten
Nach Unterschrift auf dem Kreditvertrag beginnt das 14-tägige Widerrufsrecht. Danach wird Ihnen der Kreditbetrag auf Ihr Konto überwiesen.Ein Konsumkredit ist ein Kredit für private Zwecke, der unter das Konsumkreditgesetz (KKG) fällt. Neben Konsumkrediten regelt das KKG auch Leasing, Kredit-/Kundenkarten und Überziehungskredite, sofern:
Umgangssprachlich werden Konsumkredit, Kleinkredit und Privatkredit oft synonym verwendet. Die Voraussetzungen, um einen Kredit zu erhalten und auch die Kreditgeber sind dieselben.
Der Grossteil der vergebenen Kredite in der Schweiz fällt unter das Konsumkreditgesetz. Statistiken zu vergebenen Krediten, ihrer Art und Höhe publiziert unter anderem die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformationen).
Das Konsumkreditgesetz (KKG) hat das Ziel, Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Zur Erreichung dieses Ziels gibt das KKG einige Regeln vor:
Der effektive Jahreszins beschreibt die Kosten des Kredits in Jahresprozent. Er muss im Konsumkreditvertrag explizit ausgewiesen werden und alle direkt mit dem Kredit zusammenhängenden Kosten enthalten. Ausnahmen sind Kosten für Mahnungen und ähnliche Gebühren, insbesondere wenn sie aufgrund zusätzlicher oder geänderter Anforderungen des Kreditnehmers entstehen. Zum Beispiel, wenn der Kreditnehmer unterjährig zusätzliche Auskünfte anfordert.
Für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits dürfen gemäss Konsumkreditgesetz keine Kosten für entgangene Zinserträge verrechnet werden. Nicht anfallende Zinskosten werden dem Kreditnehmer erlassen. Für die vorzeitige Saldierung (Rückzahlung) können höchstens zusätzliche Administrationsgebühren verrechnet werden.
Auch allfällige Plattformgebühren, wie sie z. B. bei Crowdlending anfallen, sind im effektiven Jahreszins enthalten
Die Informationsstelle für Konsumkredit, kurz IKO, führt eine Datenbank mit Informationen zu Krediten, Kreditkarten und Leasings von Privatpersonen. Die Grundlage für die Arbeit des Vereins ist das Konsumkreditgesetz.
Konkret soll die Arbeit der IKO helfen, die Überschuldung von Kreditnehmern zu vermeiden. Deshalb sind die Kreditanbieter verpflichtet, bei der Vergabe von Leasing- und Konsumkrediten die IKO abzufragen und Daten an die IKO zu liefern.
Die Zentralstelle für Kreditinformationen, kurz ZEK, ist ebenfalls ein Verein, in dessen System Informationen zu Krediten, Leasings und Kredit-/Kundenkarten gespeichert werden. Die ZEK entstand vor der IKO und deckt das Informationsbedürfnis der Kreditgeber ab.
Der wichtigste Unterschied zwischen IKO und ZEK:
Sowohl bei der IKO als auch bei der ZEK können Sie einen Auszug mit Ihren eigenen Daten verlangen. Allerdings werden dort keine Ablehnungsgründe aufgeführt.
Rechenbeispiel
Kreditbetrag von CHF 25’000. Effektiver Jahreszins von 1) 4,9% bis 2) 10,95%. Ergibt Zinskosten bzw. Kosten für 36 Monate von 1) CHF 1’890.36 bis 2) CHF 4’225.07 und eine monatliche Rate von 1) CHF 746.95 bis 2) CHF 811.81.
Schweizer Kreditgeber bieten Laufzeiten zwischen 6 bis maximal 120 Monaten an.



