
Konsumkredit: Ihre Schweizer Finanzierung
Infos zu Konsumkreditgesetz, ZEK, IKO und Antrag – starten Sie Ihre unverbindliche Anfrage.
In drei Schritten zu Ihrem Kredit
Kostenlos und unverbindlich: die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Kredit

1. Unverbindlich anfragen
Formular ausfüllen: Unsere Kreditexperten prüfen Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich.
2. Kreditofferte prüfen
Nur in Absprache mit Ihnen reichen wir einen Antrag beim Kreditgeber ein. Die Offerte besprechen wir mit Ihnen – die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.
3. Vertrag unterzeichnen und Kredit erhalten
Nach Unterschrift auf dem Kreditvertrag beginnt das 14-tägige Widerrufsrecht. Danach wird Ihnen der Kreditbetrag auf Ihr Konto überwiesen.Was ist ein Konsumkredit?
Ein Konsumkredit ist ein Kredit für private Zwecke, der unter das Konsumkreditgesetz (KKG) fällt. Neben Konsumkrediten regelt das KKG auch Leasing, Kredit-/Kundenkarten und Überziehungskredite, sofern:
- Der Kreditbetrag zwischen CHF 500 und CHF 80’000 liegt,
- die Laufzeit über 3 Monate beträgt,
- keine Sicherheiten bestehen (anders als zum Beispiel bei einer Hypothek),
- der Kredit an eine Privatperson vergeben wird,
- und der Kredit für private Zwecke eingesetzt wird.
Umgangssprachlich werden Konsumkredit, Kleinkredit und Privatkredit oft synonym verwendet. Die Voraussetzungen, um einen Kredit zu erhalten und auch die Kreditgeber sind dieselben.
Der Grossteil der vergebenen Kredite in der Schweiz fällt unter das Konsumkreditgesetz. Statistiken zu vergebenen Krediten, ihrer Art und Höhe publiziert unter anderem die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformationen).
Welche Regeln gelten für einen Konsumkredit?
Das Konsumkreditgesetz (KKG) hat das Ziel, Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Zur Erreichung dieses Ziels gibt das KKG einige Regeln vor:
- Kreditfähigkeitsprüfung: Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn Sie als Kreditnehmer in der Lage wären, den gesamten Betrag in 36 Monaten mit dem frei verfügbaren Einkommen zurückzuzahlen.
- Meldepflicht an die IKO: Die Erfassung von laufenden Krediten in der IKO basiert direkt auf den Vorgaben des Konsumkreditgesetzes. Die in der IKO gespeicherten Verpflichtungen sind bei der Kreditfähigkeitsprüfung zwingend zu berücksichtigen.
- Vertrag: Kreditverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und gewisse Elemente enthalten. Die wichtigsten sind der Nettobetrag, die Monatsrate, der effektive Jahreszins und Informationen zur Budgetberechnung der Kreditfähigkeitsprüfung.
- Höchstzinssatz: Der maximal zulässige Zinssatz für Konsumkredite wird in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegt und regelmässig überprüft. Seit 2021 dient der aufgezinste 3-Monats-SARON Swap als Referenz, zuvor war es der LIBOR. Eine Einschätzung zu den Folgen dieser Änderunge finden Sie in unserer Medienmitteilung «Zinsschock: Steigen jetzt die Kosten für Privatkredite?» vom 08.06.2022.
- Vorzeitige Rückzahlung: Sie dürfen jederzeit mehr zurückzahlen als die vereinbarte Monatsrate. Für die entgangenen Zinserträge darf der Kreditgeber keine Kosten verrechnen. In der Praxis üblich sind aber geringe Administrationsgebühren. Ist der Kredit vollständig zurückbezahlt, endet der Vertrag.
- Widerrufsrecht bzw. Wartefrist: Das KKG schreibt eine Wartefrist von 14 Tagen vor, in denen beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können. Deshalb werden Konsumkredite erst zwei Wochen nach gültigem Vertragsabschluss ausbezahlt.
Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins beschreibt die Kosten des Kredits in Jahresprozent. Er muss im Konsumkreditvertrag explizit ausgewiesen werden und alle direkt mit dem Kredit zusammenhängenden Kosten enthalten. Ausnahmen sind Kosten für Mahnungen und ähnliche Gebühren, insbesondere wenn sie aufgrund zusätzlicher oder geänderter Anforderungen des Kreditnehmers entstehen. Zum Beispiel, wenn der Kreditnehmer unterjährig zusätzliche Auskünfte anfordert.
Für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits dürfen gemäss Konsumkreditgesetz keine Kosten für entgangene Zinserträge verrechnet werden. Nicht anfallende Zinskosten werden dem Kreditnehmer erlassen. Für die vorzeitige Saldierung (Rückzahlung) können höchstens zusätzliche Administrationsgebühren verrechnet werden.
Auch allfällige Plattformgebühren, wie sie z. B. bei Crowdlending anfallen, sind im effektiven Jahreszins enthalten
Was sind ZEK und IKO?
Die Informationsstelle für Konsumkredit, kurz IKO, führt eine Datenbank mit Informationen zu Krediten, Kreditkarten und Leasings von Privatpersonen. Die Grundlage für die Arbeit des Vereins ist das Konsumkreditgesetz.
Konkret soll die Arbeit der IKO helfen, die Überschuldung von Kreditnehmern zu vermeiden. Deshalb sind die Kreditanbieter verpflichtet, bei der Vergabe von Leasing- und Konsumkrediten die IKO abzufragen und Daten an die IKO zu liefern.
Die Zentralstelle für Kreditinformationen, kurz ZEK, ist ebenfalls ein Verein, in dessen System Informationen zu Krediten, Leasings und Kredit-/Kundenkarten gespeichert werden. Die ZEK entstand vor der IKO und deckt das Informationsbedürfnis der Kreditgeber ab.
Der wichtigste Unterschied zwischen IKO und ZEK:
- Die IKO enthält nur Daten über laufende Verpflichtungen, die unter das Konsumkreditgesetz fallen.
- Die ZEK enthält auch Daten von Krediten ausserhalb der Definition des KKG, zu weiteren Bankgeschäften wie beispielsweise Hypotheken, Ablehnungen von Anträgen sowie bonitätsrelevante Informationen.
ZEK und IKO: Ihr Recht auf Selbstauskunft
Sowohl bei der IKO als auch bei der ZEK können Sie einen Auszug mit Ihren eigenen Daten verlangen. Allerdings werden dort keine Ablehnungsgründe aufgeführt.
Wie funktioniert der Prozess?
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten mit einer unverbindlichen Anfrage
- Sie schicken uns Ihre unverbindliche Anfrage
- Wir prüfen Ihre Ausgangslage und vervollständigen Ihr Profil inklusive benötigter Unterlagen.
- Um Ihren Finanzierungsspielraum zu berechnen, prüfen wir Ihre Ausgaben und Einnahmen. Die Budget-Berechnung wird nach den Vorgaben des Konsumkreditgesetzes durchgeführt.
- Wir prüfen, bei welchem Anbieter Sie einen Kredit erhalten und mit welchen Zins Sie rechnen können.
- Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Antrag bei Bank oder Kreditinstitut einreichen
- In Rücksprache mit Ihnen holen wir beim passenden Kreditgeber eine Offerte ein.
- Dieser führt eine Bonitätsprüfung durch, fragt die ZEK- und IKO-Datenbank ab und meldet den Kreditantrag bei der ZEK an.
- Sobald wir die Offerte erhalten, besprechen wir diese mit Ihnen.
- Sind Sie mit dem Angebot zufrieden, lassen wir den Vertrag für Sie ausstellen.
- Nach Vertragsunterzeichnung und Abwarten des Widerrufsrechts von von 14 Tagen wird der Kredit ausbezahlt.
- Kredite ausserhalb der Regeln der KKG können ohne Wartefrist ausbezahlt werden.
Auszahlung und Amortisation
- Der Kreditbetrag wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.
- Die Bezahlung der monatlichen Raten können Sie mittels Lastschriftverfahren oder Einzahlungsscheinen erledigen.
- Egal, was Sie bevorzugen: die regelmässige Bezahlung ist sehr wichtig, um Ihre Bonität positiv zu beeinflussen.
- Bezahlen Sie mehr zurück, wenn es das Budget erlaubt – so verkürzen Sie die Laufzeit und sparen Zinskosten.
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Kreditbetrag von CHF 25’000. Effektiver Jahreszins von 1) 4,9% bis 2) 10,95%. Ergibt Zinskosten bzw. Kosten für 36 Monate von 1) CHF 1’890.36 bis 2) CHF 4’225.07 und eine monatliche Rate von 1) CHF 746.95 bis 2) CHF 811.81.
Schweizer Kreditgeber bieten Laufzeiten zwischen 6 bis maximal 120 Monaten an.